Schulpflicht und Informationen zur Sicherheit

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen §43, Absatz 2

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

Dies bedeutet für Sie als Erziehungsberechtigte, dass sie verpflichtet sind, Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn telefonisch (oder schriftlich) in der Schule abzumelden.                                  Es ist ebenfalls Pflicht, für die telefonische Erreichbarkeit während der Unterrichtszeit zu sorgen.

Ohne IHRE Verlässlichkeit können WIR keine Verantwortung übernehmen!

Informationen zur Sicherheit

Um unsere Schule auch weiterhin zu einem sicheren Ort zu machen und die ungestörte Bildung ihrer Kinder zu gewährleisten, verweisen wir auch auf unserer Homepage auf die Regeln zur Sicherheit ihrer Kinder:

↣ Entlassen Sie ihr Kind am Schultor in die Schule!

Ihre Kinder sollen zur Selbstständigkeit erzogen werden. Dazu gehört, dass sie ohne Hilfe die Klasse erreichen. Außerdem ist es aus Sicherheitsgründen sehr wichtig, dass wir wissen, welche Personen sich auf dem Schulgelände befinden. Auf dem Schulgelände liegt die Aufsicht in der Verantwortung der Schule. Wir müssen deshalb darauf bestehen, dass nur Personen mit konkretem Anliegen das Gelände betreten.

 ↣ Betreten des Schulgebäudes nur auf Einladung oder vorheriger Terminabsprache!

Ihre Kinder haben ein Recht auf ungestörten Unterricht. Daher dürfen die Flure vor den Klassen nur Schülerinnen und Schüler und das Personal der Schule betreten. Allen anderen Personen ist dies nur auf Einladung bzw. nach vorheriger Terminabsprache gestattet.

Die Stopp- Schilder erinnern Sie daran: Ab hier geht mein Kind alleine weiter!

↣ Melden Sie Gesprächsbedarf an!

Die Kommunikation mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Deshalb nehmen wir uns dafür Zeit und führen die Gespräche mit Ihnen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung – auf keinen Fall während des Unterrichts!

Bitte teilen Sie uns Gesprächsbedarf mit:

telefonisch unter (0203) 403657               oder per Iserv               oder schriftlich über das Mitteilungsheft ihres Kindes

 

Ihr Team der GGS Breite Straße